Mehr über unsere Qualitätsicherung
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Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Eigenanteil 17,35 € / Tag bei genehmigter Pflegestufe von I bis III

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Heimaufnahme für einen bestimmten Zeitraum. Die Pflege wird von der Pflegekasse mitfinanziert, sobald der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft ist und selbst aufgrund seines Gesundheitszustandes professionelle Unterstützung benötigt, damit sein Pflegezustand möglichst wieder so hergestellt wird, dass die häusliche Pflege fortgeführt werden kann.
Wenn eine mindestens 6-monatige Zugehörigkeit zu einer Pflegestufe vorliegt bzw. wenn nachgewiesen werden kann, dass die zu pflegende Person seit 6 Monaten von Angehörigen im häuslichen Bereich gepflegt wurde, kann eine Verhinderungspflege von der Pflegekasse gewährt werden. Die Verhinderungspflege kann genehmigt werden, wenn pflegende Angehörige "verhindert" – also selbst erkrankt sind oder einen Urlaub bzw. Kur antreten wollen.

Besonderheiten der Finanzierung für diese Aufenthaltsformen

Ist keine Einstufung in eine Pflegestufe vorhanden, so wird dem Kurzzeitpflegegast der entsprechende Tagessatz der Pflegestufe 0 in Rechnung gestellt. Die Pflegekasse oder der Landesbehörde bieten in diesem Fall keine finanzielle Unterstützung.

Nach Streichung der finanziellen Förderung für "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch das Land Niedersachsen ab 01.01.2011 bieten wir Ihnen mit der Kurzzeitpflege Schloß Hasperde einen eigenständigen Bereich im Senioren-Domizil Schloß Hasperde an. Somit ist ein Kurzzeitpflegeaufenthalt zu bezahlbaren Konditionen möglich.

Wir halten 12 Plätze für die Kurzzeitpflege vor. Der Bereich verfügt über 6 Doppelzimmer und befindet sich im Internatsflügel des Hauses. Der gesamte Bereich der Einrichtung ist barrierefrei und für Rollstuhlfahrer geeignet.
Bei geplanter Kurzzeitpflege kann ein Beratungsgespräch in der Häuslichkeit oder den Räumlichkeiten vor Ort stattfinden. Zeiten der Kurzzeitpflege können mit Betroffenen und Angehörigen abgestimmt werden.
Die Leitung der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist gern dabei behilflich, die Möglichkeiten einer Kostenerstattung abzuklären und die entsprechenden Anträge zu stellen.
Bei akutem Handlungsbedarf können wir schnell und unbürokratisch reagieren und die sofortige Aufnahme ermöglichen.

 

 

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