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Leistungen > Zusätzliche Dienste
Zusatzleistungen
Als Zusatzleistungen im Sinne des § 88 SGB XI werden besondere Komfortleistungen gesondert gegen Entgelt abgerechnet, wie z. B.
- der Zuschlag für die Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer
Des Weiteren können Dienstleistungen von externen Anbietern in Anspruch genommen werden.
Auf Wunsch vereinbart das Pflegepersonal Termine und sorgt, falls erforderlich, für eine sichere Begleitung zum entsprechenden Dienstleister, wie z. B.
- Chemische Wäschereinigung
- Fußpflege
- Friseur
- Logopädie (nach ärztlicher Verordnung)
- Physiotherapie (nach ärztlicher Verordnung)
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